Hier finden Sie die Jugendordnung des TSV 1875 Bonames e.V. - auch als PDF zum Herunterladen

Jugendordnung des TSV 1875 Bonames e. V.

§ 1 Aufgaben

(1) Die Interessen der Vereinsjugend werden vom Jugendausschuss wahrgenommen, und zwar:

a) in allgemeinen und grundsätzlichen Angelegenheiten der Jugendarbeit und Jugendpflege,

b) bei überfachlichen oder gemeinsamen sportlichen Interessen der die Jugend berührenden Fragen.

(2) Der Jugendausschuss übt seine Aufgaben insbesondere aus:

a) durch Betreuung der Jugendlichen in sportlichen Belangen,

b) durch Wahrnehmung kultureller Belange,

c) durch Pflege der Gemeinschaft und Förderung jugendgemäßer Freizeitgestaltung,

d) durch die Herstellung von Verbindung zu den Schulen und anderen öffentlichen Jugendorganisationen,

e) durch Zusammenarbeit mit den Organen der Hessischen Turn- und Sportjugend.

§ 2 Jugendausschuss

Die Zusammensetzung des Jugendausschusses regelt § 14 der Vereinssatzung. (Vorstandsmitglied für

Jugendangelegenheiten, zwei Jugendsprecher*innen, bis zu fünf weitere in der Jugendarbeit tätige Personen)

§ 3 Wahlen

Das Vorstandsmitglied für Jugendangelegenheiten

und die zwei Jugendsprecher*innen werden von der

Jugendversammlung gewählt und durch die Mitgliederversammlung bestätigt. Die Wahl erfolgt

entsprechend des § 10 der Vereinssatzung.

§ 4 Jugendversammlung

(1) Mindestens einmal im Jahr, findet die Jugendversammlung statt, zu der der Jugendausschuss die 12 - 18 Jahre alten Mitglieder mindestens 2 Wochen vorher durch Aushang an der Sporthalle Bonames einlädt. Hierbei erstattet der Ausschuß einen Jahresbericht über die Jugendarbeit im Verein und führt eine Diskussion darüber sowie über von den Jugendlichen vorgetragenen Wünsche und Anträge.

(2) Bei der Jugendversammlung können vom Jugendausschuss eingeladene Gäste sowie Vorstandsmitglieder des Vereins anwesend sein.

§ 5 Turnen und Sport

Das sportliche und turnerische Angebot für die Jugendlichen im Verein erfolgt durch die einzelnen Abteilungen.

§ 6 Inkrafttreten

Die Jugendordnung tritt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung des TSV 1875 Bonames e. V. in Kraft.

Ffm. Bonames, im September 2021